Sehr geehrte Frau Oldenburg,
sehr geehrte Frau Vierkant,
sehr geehrter Herr Berkenhagen,
sehr geehrte Frau Felkl,
sehr geehrte Schulleiter*innen,
liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,
sehr geehrte Damen und Herren,

der Kinder- und Jugendbeirat Greifswald ist mit seinen Mitgliedern an verschiedenen Schulen in unserer Stadt vertreten. In den vergangenen Wochen ist uns aufgefallen, dass die Hygieneregeln in den Schulen unterschiedlich ausgelegt und gehandhabt werden. Angefangen von der Anzahl der aufgestellten Desinfektionsmittelständer bis zur allgemeinen Testpflicht der bereits geimpften Schüler*innen. Dies führt zu Unmut und Unverständnis unter den Kindern und Jugendlichen.

Um die Hygienekonzepte von den Schulen einzuhalten, sollten jeder Schule in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald genügend FFP2- beziehungsweise medizinische Masken, Desinfektionsmittel sowie Corona-Schnelltests in angemessener Menge zur Verfügung gestellt werden.

Des Weiteren hat uns folgende Frage beschäftigt: Welche Regel bezüglich vollständig geimpfter Schüler*innen und Lehrer*innen sowie pädagogischem Personal gilt derzeit? Gibt es hierfür eine einheitliche Regelung für Greifswald beziehungsweise ganz Mecklenburg-Vorpommern? Nach unserer Beobachtung ist es derzeit so, dass dies von jeder Schule anders beantwortet und gehandhabt wird. Viele Schüler*innen und Eltern sind verunsichert.
Geimpfte Schüler*innen werden in einigen Schulen nicht zweimal wöchentlich getestet bzw. wird diesen Schüler*innen seitens der Schule kein Test zur Verfügung gestellt. Diese Schüler*innen können jedoch mit ihrem Schülerausweis ungetestet beispielsweise an Freizeitangeboten teilnehmen und Restaurants besuchen. Obgleich wir wissen, dass viele Kinder und Jugendliche verantwortungsvoll mit den Corona-Regelungen umgehen, trägt diese Sicherheitslücke nicht zur Bekämpfung der Pandemie bei. Geimpfte Schüler*innen sollten aus unserer Sicht daher nicht von der schulischen Testpflicht ausgenommen werden.

Die zweite benachteiligte Gruppe von Schüler*innen sind die Über-18-Jährigen. Ungeimpfte Schüler*innen unterliegen einer grundsätzlichen Testpflicht in den Schulen. Allerdings gilt hier der Schülerausweis nicht mehr als Testnachweis (ausgenommen in den Ferien).

Außerdem gibt es noch einen weiteren Grund, weshalb wir uns an Sie wenden. Von der Stadt Greifswald wurde eine Bedarfsabfrage zu Luftfilteranlagen an die Schulen geschickt. Nach unserer Kenntnis haben nur zwei Schulen zusätzlichen Bedarf angemeldet. Oberstes Ziel aus unserer Sicht ist die Aufrechterhaltung des Präsensunterrichts. Hierfür ist es aus unserer Sicht unerlässlich, dass allen Schulen Luftfilteranlagen bereitgestellt werden, um die Hygieneauflagen einhalten zu können.

Des Weiteren bitten wir Sie, uns mitzuteilen, ob es eine statistische Erhebung zur Ausstattung der Schulen mit technischen Geräten gibt. Besteht hier ggf. noch ein weiterer Unterstützungs- bzw. Förderungsbedarf, um für einen erneuten Lockdown besser gerüstet zu sein?

Wir bitten um eine baldige Rückmeldung. Wir danken Ihnen allen für Ihren Einsatz für das gesundheitliche Wohl der Schüler*innen und des schulischen Personals sowie für die Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts.

Wir wünschen Ihnen einen erholsamen und vor allem gesunden Jahreswechsel.

Mit freundlichen Grüßen
Wiebke Krüger und Finley Wodrig

 

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