Geschäftsordnung des offenen Kinder- und Jugendforums des Kinder- und Jugendbeirates
der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
§1 Ziel und Zweck
Das offene Kinder- und Jugendforum der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gehört zum Kinder- und Jugendbeirat. Es bietet Raum für Meinungen, Ideen und Wünsche von Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen und soll so die Möglichkeit bieten, sich selbst in das Geschehen der Stadt einzubringen und es mitzugestalten. Im offenen Forum besprochene Sachen werden an den Kinder- und Jugendbeirat weitergeleitet, der als Interessenvertretung unter anderem für die Kommunikation zwischen Jugendlichen, Oberbürgermeister_in, Bürgerschaft und Stadtverwaltung sorgt.
§2 Sitzungen
(1) Das offene Kinder- und Jugendforum trifft sich regelmäßig zu öffentlichen Sitzungen, die nach Bedarf stattfinden, jedoch mindestens einmal im Monat. Die Termine werden im Kinder- und Jugendbeirat besprochen und auf der Internetseite dessen veröffentlicht.
(2) Die Sitzungen werden vom Kinder- und Jugendbeirat vorbereitet und durch Vertreter_innen dessen geleitet (Leitung).
(3) Die Sitzungen finden öffentlich statt.
§ 3 Arbeitsgruppen
(1) Das offene Kinder- und Jugendforum kann Arbeitsgruppen zu verschiedenen Themenbereichen bilden. In diesen können alle interessierten Kinder- und Jugendliche mitarbeiten.
(2) Eine Zuordnung in die Arbeitsgruppen erfolgt eigenständig und nach Interessenlage der Mitglieder.
>(3) Die Arbeitsgruppen erhalten eine_n Ansprechpartner_in im Kinder- und Jugendbeirat.
(4) Die Arbeitsgruppen organisieren ihre Arbeit selbstständig. Die Arbeitsgruppen können über Rücksprache mit dem Kinder- und Jugendbeirat Berater_innen einladen.
(5) Die Arbeitsgruppen organisieren ihre Arbeit selbststDie Ergebnisse der Arbeitsgruppen werden regelmäßig im offenen Kinder- und Jugendforum vorgestellt und an den Kinder- und Jugendbeirat übermittelt.
§ 4 Geschäftsverlauf
(1) Die Tagesordnung der jeweiligen Sitzung wird gemeinsam mit allen Forumsteilnehmenden erarbeitet.
(2) Alle Kinder und Jugendlichen die ihren Lebensmittelpunkt in Greifswald sehen, haben Rede- und Stimmrecht in den Sitzungen.
(3) In den Sitzungen wird über die Arbeit der Arbeitsgruppen berichtet. Über die in den Arbeitsgruppen erarbeiteten Beschlussvorlagen und über die eingegangenen Anträge wird in der Sitzung des Kinder- und Jugendbeirats beraten und abgestimmt.
(4) Zu den Sitzungen werden Protokolle geschrieben. Die hierfür verantwortliche Person wird jeweils in der Sitzung bestimmt. Das Protokoll wird in digitaler Form auf der Homepage des Kinder- und Jugendbeirats zur Verfügung gestellt.
(5) Die Leitung eröffnet die Sitzungen
§5 Redeordnung
(1) Die Wortmeldungen werden durch die Leitung festgehalten. Diese erteilt nach der Reihenfolge der Eingänge das Wort.
(2) Stört ein Mitglied massiv den Ablauf der Sitzung, ruft die Leitung „zur Ordnung“ auf. Nach dreimaligem Aufruf kann die Leitung ein Mitglied von dieser Sitzung ausschließen. Auf einen möglichen Ausschluss ist vorab hinzuweisen.
§ 6 Abstimmung
Zur Fassung eines Beschlusses bedarf es einer einfachen Mehrheit.
§ 7 Arbeitsrahmen
Das offene Kinder- und Jugendforum kann über dessen anwesende Vertreter_innen Anträge an den Kinder- und Jugendbeirat stellen.
§ 8 Inkrafttreten
Die Geschäftsordnung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.