1. Was heißt FAQ?

FAQ steht für „Frequently asked questions“, auf deutsch: häufig gestellte Fragen.

4. Warum gibt es für mögliche Mitglieder des Kinder- Jugendbeirats die Altersbegrenzung 11 bis 21 Jahre?

Beiräte in anderen Städten haben mit vergleichbaren Altersspannen bereits gute Erfahrungen gemacht. Außerdem ist es ohne Kinder- und Jugendbeirat jungen Menschen erst ab 14 Jahren möglich in der Greifswalder Bürgerschaft selbst angehört zu werden. Ältere Jugendliche wie bspw. Studierende haben in unseren Augen andere Möglichkeiten sich in der Stadt einzubringen bzw. sind in Greifswald als Universitätsstadt präsenter als unsere angestrebte Zielgruppe.

7. Warum sind die Sitzungen des Kinder- und Jugendbeirats nicht öffentlich?

Sowohl beim Kinder- und Jugendbeirat, als auch dem offenen Kinder- und Jugendforum handelt es sich um neue zu erprobende Beteiligungsstrukturen. Um Kindern und Jugendlichen einen niedrigschwelligen Einstieg in diese Strukturen zu ermöglichen, werden die Sitzungen des Kinder- und Jugendbeirats auch als eine Art Schutzraum verstanden. Der Ausschluss der Öffentlichkeit soll alle dazu ermutigen sich in Diskussionen und Abstimmungen offen einzubringen. Darüber hinaus werden die Treffen des offenen Kinder- und Jugendforum öffentlich sein, denn hier sollen alle Interessierten die Möglichkeit haben ihre Wünsche, Ideen und Bedürfnisse einzubringen. Im Rahmen dieses Forums bilden sich selbstständige Arbeitsgruppen, die in regelmäßiger Rücksprache mit dem Kinder- und Jugendbeirat wichtige Themenfelder bearbeiten.

10. Wird der Kinder- und Jugendbeirat auch in den Ortsteilvertretungen präsent sein?

Diese Frage wird zum gegebenem Zeitpunkt vom ersten gewählten Kinder- und Jugendbeirat beantwortet werden müssen.

2. Wozu braucht Greifswald einen Kinder- und Jugendbeirat?

Der Kinder- und Jugendbeirat und das dazugehörige offene Kinder- und Jugendforum sollen helfen in Greifswald eine jugendgerechtere Gesellschaft (mit) zu gestalten. Die Kinder und Jugendlichen in und um Greifswald sollen die Möglichkeit haben, sich selbst in das Geschehen in ihrer Stadt einzubringen.

5. Warum sollen nicht mehr als 50% der Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirats der gleichen Partei oder ihrer Jugendorganisation angehören?

Die Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirats sollen parteipolitisch und konfessionell unabhängig arbeiten. Wenn sich hingegen jemand parteipolitisch engagieren möchte, sollte dies auch bei den entsprechenden Parteien geschehen.

8. Warum soll der Kinder- und Jugendbeirat in alle existierenden Ausschüsse der Universitäts- und Hansestadt eingeladen werden?

Der Kinder- und Jugendbeirat möchte in Abstimmung mit dem offenen Kinder- und Jugendforum selbst entscheiden, welche kommunalpolitischen Themen Kinder und Jugendliche betreffen. Um durch die Festlegung auf einzelne Ausschüsse mögliche Themenfelder nicht bereits im Vorfeld auszuschließen, werden Einladungen zu allen Ausschüssen erbeten.

11. Wofür benötigt der Kinder- und Jugendbeirat finanzielle Mittel aus dem Haushalt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald? Und wie hoch sollen diese sein?

Um als Gremium arbeitsfähig zu sein benötigt der Kinder- und Jugendbeirat unter anderem finanzielle Mittel für Arbeitsmaterial, Öffentlichkeitsarbeit, Weiterbildungen, Reisekosten für Vernetzungsveranstaltungen und Verpflegung. Die Höhe dieser Mittel orientiert sich am Budget anderer bereits bestehender Beiräte der Stadt.

3. Wie sollen Interessierte Jugendliche für die Idee eines Kinder- und Jugendbeirats gewonnen werden?

Neben gängiger Öffentlichkeitsarbeit über einen eigenen Internetauftritt, mittels sozialer Netzwerke, durch Flyer, Plakate und Pressearbeit soll es zusätzlich an allen Schulen in Greifswald Informationsveranstaltungen geben.

6. Wie soll das Wahlverfahren für den Kinder- und Jugendbeirat ablaufen?

Es soll eine freie, geheime, gleiche, unmittelbare und analoge Wahl sein. Konkret bedeutet dies, dass es in einem angekündigten Zeitraum für mehrere Tage die Möglichkeit gibt an allen Schulen in Greifswald, im Rathaus und eventuell in einzelnen Jugendeinrichtungen verschiedener Stadtteile wählen zu gehen.

9. Wieso fordert der Kinder- und Jugendbeirat Stimmrecht in allen Ausschüssen?

In unseren Augen bedeutet Mitbestimmung auch mit zu bestimmen. Dieses Mitbestimmen ist in unserer Satzung in drei Stufen eingeteilt:

 

  • Rede- und Antragsrecht
  • das Recht Beschlussempfehlungen abzugeben
  • Stimmrecht
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